Im Rahmen der Psychotherapeutischen Sprechstunden findet zunächst eine erste diagnostische Einschätzung Ihrer persönlichen Situation und Symptomatik statt. Geklärt wird, ob es Hinweise auf eine vorliegende psychische Erkrankung gibt und ob eine ambulante Psychotherapie zur Behandlung der Erkrankung geeignet ist. Besteht nach der ersten diagnostischen Einschätzung ein Behandlungsbedarf, besprechen wir die Möglichkeiten für den Beginn einer Psychotherapie in unserer Praxis.
Die Probatorische Phase dient im nächsten Schritt der Vorbereitung sowie der Beantragung der Psychotherapie. Als approbierte und niedergelassene Psychologische Psychotherapeuten sind wir berechtigt mit allen gesetzlichen und privaten Krankenkassen abzurechnen.
Bei gesetzlich Versicherten stellen wir einen Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse. Auch die Behandlung im Rahmen von Facharztverträgen ist in unserer Praxis möglich.
Bei privat Versicherten und Beihilfeberechtigten gibt es unterschiedliche Regelungen hinsichtlich des Leistungsumfangs und des Antragsverfahrens. Bitte informieren Sie sich diesbezüglich bei Ihrer Versicherung.
Bei Selbstzahlern erfolgt die Abrechnung nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP).
Die eigentliche Therapie beginnt nach der Genehmigung durch Ihre Krankenkasse. In der Regel wird zunächst eine Kurzzeittherapie beantragt, die bei Bedarf in eine Langzeittherapie umgewandelt werden kann.